|
|
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 83.750,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 19.934,00 € für aktive Bedienstete wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) insbesondere u.a. die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für die zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.
Nach Mitteilung der Niedersächsischen Versorgungskasse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2020 bei den aktiven Bediensteten folgende Erhöhungen:
Die Pensionsrückstellung wird um 106.750,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2020 ein Wert von 1.418.960,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt wurde eine Erhöhung von 23.000,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 83.750,00 € überschritten wird.
Die Beihilferückstellung wird um 23.534,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2020 ein Wert von 225.615,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt wurde eine Erhöhung von 3.600,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 19.934,00 € überschritten wird.
Durch die Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger stehen diesen Aufwendungen Mehrerträge in Höhe von insgesamt 64.220,00 € gegenüber.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |