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Vorlage - 099/2021  

Betreff: Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2022
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
17.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz (offen)   
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
30.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Entwurf Haushaltssatzung 2022
2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2022
3. Teilhaushaltspläne 2022
4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes 2022
5. Erläuterungen zu sonstige ordentliche Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2022
6. Entwurf Stellenplan 2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:


Die Haushaltssatzung der Gemeinde Algermissen für das Haushaltsjahr 2022 wird zusammen mit dem Investitionsprogramm, dem Stellenplan und dem Haushaltssicherungskonzept in der Form und Fassung beschlossen, wie sie dieser Vorlage beigefügt ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Die finanzielle Situation der Gemeinde Algermissen verschlechtert sich weiter. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage wird nachfolgend geschildert.

 

Ergebnishaushalt

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf schließt im Ergebnishaushalt mit einem Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.389.900 € ab. Das außerordentliche Ergebnis weist keine Planansätze aus. Bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde ein nicht ausgleichbares Defizit von 2.708.000 € ausgewiesen.

Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses können in Folge prognostizierter negativer Jahresabschlüsse für den Defizitausgleich nicht verwendet werden, da diese bereits vollständig für den Ausgleich der Jahresabschlüsse zu verwenden sind. Eine Verbesserung der finanziellen Situation ist derzeit nicht ersichtlich, so dass auch zukünftig sich dieses Defizit erhöhen wird.

Die Einnahmen auf der Steuerseite sind vorsichtig geschätzt. Insbesondere die Auswirkungen im Bereich der Gewerbesteuer durch die anhaltenden Belastungen der Wirtschaft aus der Pandemie werden nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung weiter spürbar sein. So prognostiziert der Finanzreport der Bertelsmann Stiftung für das Jahr 2022 ein pessimistisches Defizit von 8 Milliarden Euro.

Gleiches gilt mittelfristig auch für die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des Landes.

Das Niedersächsische Finanzministerium hat bereits die Ergebnisse der Steuerschätzung November 2021 bekannt gegeben. Es ist mit Einnahmeverbesserungen zu rechnen, allerdings weist das Land daraufhin, dass die Situation noch „hochvolatil“ sei. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass ab 2022 die Stabilisierungshilfe von 2020 innerhalb des Finanzausgleiches zurückgezahlt werden muss, so dass nicht mit einer vollständigen Realisierung der Zuweisungsmasse gerechnet werden kann.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Erträge um rund 706.000 €. Ansonsten wird eher ein gleichbleibendes niedriges Niveau angenommen.

Gleichzeitig wird im Haushaltsplanentwurf 2022 von steigenden Aufwendungen ausgegangen. Insgesamt ist ein Anstieg der Aufwendungen von rund 1.382.000 € zu verzeichnen und betragen nunmehr 19.110.000 €.

Nach wie vor größter Posten bei den Aufwendungen sind die Kosten der Kindertagesbetreuung.

 

Haushaltsplan 2022

Kita

Kita und Tagespflege

Gesamtaufwendungen für die Kindertagesbetreuung

6.680.200

6.799.500

./. Erträge aus dem Kindergartenvertrag Landkreis Hildesheim

2.237.000

2.237.000

./. Erträge aus der Erstattung durch das Land Niedersachsen

1.293.700

1.385.700

./. Elternbeiträge

565.300

583.300

./. sonstige Einnahmen

127.500

127.500

Defizit für die Gemeinde Algermissen

2.456.700

2.466.000

 

Die Gesamtaufwendungen für die Kindertagesbetreuung beinhaltet ebenfalls die Betriebskosten-zuschüsse für die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft.

Das Defizit hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert.

 

Die Defizite der Jahre 2011 bis einschließlich 2019 stammen aus den Jahresergebnissen bzw. vorläufigen Jahresergebnissen. Die Defizite der Jahre 2020 bis 2022 basieren auf den Planzahlen.

Es ist weiterhin unstrittig, dass diese Problematik in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erfahren muss.

Schon jetzt ist festzuhalten, dass dieser Bereich sehr deutlich für die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde Algermissen verantwortlich ist. Hier Lösungsmöglichkeiten zu finden, dass sich Bund, Land und Landkreis Hildesheim angemessen an den Kosten beteiligen (Konnexität), ist die wichtigste Zukunftsfrage für die finanzielle Situation der Gemeinde. Schließlich obliegt diese Aufgabe nach den gesetzlichen Regelungen dem Land bzw. dem Landkreis Hildesheim als Jugendhilfeträger.

Die Personalkosten sind insgesamt um 239.700 € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ursachen dieses Anstieges ist zum einen die Tariferhöhung um 1,35%. Außerdem ist zusätzliches Personal für den Anbau an der Kita Querks in Lühnde und der Erweiterung des Hortes Sonnenschein in Algermissen einzustellen. Die Beschäftigung von Werkstudenten wird zudem erstmalig in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Individuelle Stufensteigerungen und erstmalig ganzjährig beschäftigte Mitarbeiter führen ebenfalls zu einem Anstieg der Personalkosten.

Infolge vergangener und für zukünftige Kreditaufnahmen sind neben den Tilgungsleistungen Zinsen in Höhe von insgesamt 36.200 € veranschlagt.

Die Kreisumlage für 2022 wird mit einem Betrag in Höhe von 4.827.300 € veranschlagt und liegt somit im Vergleich zum Vorjahr um 44.600 € höher. Bei der Planung wurde der in 2021 durch den Kreistag im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung reduzierte Hebesatz des Landkreises von 54,65 v.H. zugrunde gelegt. Der Hebesatz betrug ursprünglich 55,8 v.H.

Die Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen (z.B. Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, Mieten und Pachten) sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen) beinhalten neben den jährlich wiederkehrenden Kosten spezielle Maßnahmen, die für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde Algermissen erforderlich sind. Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden werden fortgeführt bzw. umgesetzt, um möglichen Schäden in der Zukunft vorzubeugen. Ein Unterhaltungsstau an Gebäuden soll hierdurch vermieden werden. Bei der Auswahl der Maßnahmen erfolgte eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung und der Erforderlichkeit.

Entsprechende Vermerke mit detaillierten Angaben dieser Aufwandspositionen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Für die Umsetzung kleinerer Maßnahmen, die sich aus den laufenden Diskussionen im Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirat bzw. dem Prozess der KommN ergeben, sind zunächst 50.000 € eingeplant. Die vom Rat geforderte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED schlägt mit ca. 490.000 € zu Buche. Da die Straßenbeleuchtung im Rahmen der Doppik mit dem Festwertverfahren berücksichtigt wurde sind die entsprechenden Kosten als Aufwand zu buchen, entziehen sich also einer Finanzierung als Investition und erhöhen somit das Defizit in vollem Umfang.

Für das Jahr 2022 sind Abschreibungen in Höhe von insgesamt 872.500 € geplant. Diese beinhalten Abschreibungen aus Forderungen infolge von Uneinbringlichkeit in Höhe von 10.500 € sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen. Die Abschreibungen für Vermögensgegenstände berücksichtigen das Vermögen im Bestand sowie zum Jahreswechsel nicht abgeschlossene und neue Investitionen.

 

Finanzhaushalt:

Die Ansätze von Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind fast analog zu den Ansätzen des Ergebnishaushaltes. Ausnahme bilden hierbei Erträge aus aktivierten Eigenleistungen, Auflösung und Zuführung von Rückstellungen, Abschreibungen und die Auflösungserträge aus Sonderposten. Da diese nicht kassenwirksam werden, sind diese im Finanzhaushalt nicht enthalten.

Das Investitionsprogramm für 2022 sieht vor, dass begonnene Maßnahmen der Vorjahre fortgeführt werden. Zusätzlich sind folgende neue Investitionen vorgesehen:

  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz (Sanierung der gemeindlichen Gebäude. Hier wird im Augenblick auf eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Maßnahmen verzichtet, da derzeitig eine Prioritätenliste für die einzelnen gemeindlichen Gebäude erarbeitet wird.)
  • Erneuerung Feuerwehrsirenen
  • Grundschule Algermissen, Raffstore-Anlage
  • Ersatzbeschaffungen für abgängige Whiteboards an den Grundschulen Algermissen und Lühnde
  • Einbau raumlufttechnischer Anlagen in Kita´s und Schulen
  • Jugendpflege, Ersatzbeschaffung Jugendpflegebus
  • Turnhalle Ostpreußenstraße, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Erwerb eines Fahrzeugs für den Bauhof als Ersatzbeschaffung

Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die bereits Haushaltsmittel in 2021 zur Verfügung gestellt wurden, werden hierbei nicht erneut veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 nicht vorgesehen. Als Verpflichtungsermächtigungen bezeichnet man die im Haushaltsplan vorgesehenen Ermächtigungen, Verpflichtungen einzugehen, durch die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belastet werden.

Die Finanzierung der Investitionen ist über Kreditaufnahmen sichergestellt. Für die Fortführung begonnener Investitionsmaßnahmen und Umsetzung bisher nicht begonnene Maßnahmen aus 2021 steht die bisher nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung des Vorjahres in voller Höhe von 1.811.800 € zur Verfügung. Für die in 2022 neu geplanten Investitionen ist eine Kreditfinanzierung in Höhe von 2.887.700 € vorgesehen. Dieses entspricht dem Investitionsvolumen abzüglich der voraussichtlich eingehenden Zuschüsse. Zeitpunkt und Höhe einer Kreditaufnahme in 2022 wird sorgfältig abgewogen und erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes.

Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen sind nur veranschlagt, wenn dessen Zahlungseingang in 2022 gewiss ist. Im Rahmen der Erweiterung der Grundschule Algermissen und des Hortes Sonnenschein ist die Höhe und Zeitpunkt des Zuschusses ungewiss, so dass dieser in der Planung nicht berücksichtigt wurde.

Der Finanzhaushalt weist einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 2.895.100 € aus. Unter Berücksichtigung des Bestandes der liquiden Mittel, der vorhandenen Kreditermächtigung aus 2021 und der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ist die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Algermissen in 2022 zum derzeitigen Zeitpunkt bedingt sichergestellt.

 

Liquiditätskredite:

Gem. § 122 Abs. 2 NKomVG ist die Festlegung der Höhe der Liquiditätskredite von bis zu 1/6 der im Haushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (15.316.800 €) ohne Genehmigung der Kommunalaufsicht zulässig. Damit wird der Höchstbetrag auf 2.552.000 € festgesetzt.

 

Hebesätze:

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben zunächst unverändert.

 

Haushaltssicherungskonzept:

Die schwierige Haushaltslage der Gemeinde Algermissen macht es notwendig, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzulegen, um mittel- und langfristig wieder die vollumfängliche Handlungsfähigkeit herzustellen. Das HSK ist Bestandteil des Haushaltsplans.

 

Kernstück der Haushaltskonsolidierung ist die systematische Durcharbeitung des Aufgabenspektrums der Gemeinde Algermissen, um Einsparpotentiale zu identifizieren, Effizienzsteigerungen herauszuarbeiten und nicht zuletzt Ertragsverbesserungen zu erreichen.

Bei einem HSK sind nach den entsprechenden Hinweisen des Landes Niedersachsen

  • auf der Aufwandsseite alle nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen (freiwillige Leistungen) detailliert aufzulisten, kritisch auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen und ggf. konsequent zu reduzieren. Auch bei pflichtigen Verwaltungsaufgaben ist zu prüfen, ob die Quantität und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung noch gerechtfertigt sind und ob ggf. Aufwandssenkungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich sind. Aufwandserhöhungen im Bereich der nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen werden einzeln dargestellt und begründet.
  • Alle Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen werden überprüft.

 

Die personelle Ausstattung der Gemeindeverwaltung lässt es nicht zu, diese umfangreichen Arbeiten zu erledigen. Daher wird das HSK zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Weitergehende Vorschläge der Politik sind gern gesehen. Das HSK beinhaltet grundsätzlich ein umfangreiches Diskussionspotential und wird uns in den nächsten Monaten und Jahren regelmäßig begleiten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

  1. Entwurf Haushaltssatzung 2022
  2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2022
  3. Teilhaushaltspläne 2022
  4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes 2022
  5. Erläuterungen zu sonstigen ordentlichen Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2022
  6. Entwurf Stellenplan 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Entwurf Haushaltssatzung 2022 (86 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2022 (446 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3. Teilhaushaltspläne 2022 (5430 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes 2022 (179 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 5. Erläuterungen zu sonstige ordentliche Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2022 (111 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 6. Entwurf Stellenplan 2022 (150 KB)    
Stammbaum:
099/2021   Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2022   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
099/2021-1   Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2022   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage

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