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Beschlussvorschlag:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchweg“, OT Wätzum wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Aufstellung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 062/2021 beigefügt.
Begründung:
Der Eigentümer der zu überplanenden Fläche ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte für die Fläche überbaubare Flächen für zwei Häuser auszuweisen. Die Erschließung soll über privaten Flächen erfolgen. Aufgrund der grundsätzlichen Zustimmung des Ortsvorstehers wurde ein erforderlicher Umweltbeitrag zum Bebauungsplan bereits im Februar 2020 beauftragt. Dieser liegt nun vor und wurde in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
Aufgrund der langen Vorlaufzeit wird ausdrücklich auf die Durchführung der Verfahren Phase 0 und der Vorlage eines Pflichtenheftes verzichtet.
Anlagen:
Entwurf Kirchweg, Bebauungsplan
Entwurf Kirchweg, Begründung
Kirchweg, Umweltbeitrag Grünordnung
Kirchweg, Biotoptypen-Bestandsplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Entwurf Kirchweg, Bebauungsplan 2-8-2021 (2088 KB) | ||
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2 | öffentlich | Entwurf Kirchweg, Begründung 2-8-2021 (590 KB) | ||
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3 | öffentlich | Kirchweg, Umweltbeitrag_Grünordnung 2021-07-31 (771 KB) | ||
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4 | öffentlich | Kirchweg, Biotoptypen-Bestandsplan 2020-08-11 (512 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |