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Beschlussvorschlag:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Maschtor“, OT Lühnde wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Aufstellung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 015/2021 beigefügt.
Begründung:
Bei der Plangebietsfläche handelt es sich um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Dieser wurde inzwischen verkauft und soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im ersten Schritt wurden bereits drei Grundstücke entlang der Straße Maschtor ohne Bebauungsplan bebaut. Das in der Kurve befindliche Grundstück kann ebenfalls auch ohne einen Bebauungsplan bebaut werden. Das vorhandene Wohnhaus soll erhalten bleiben.
Für das hinterliegende Grundstück Fl. St. 95/8 ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über eine privat-rechtlich gesicherte Zuwegung.
Städtebaulich orientieren sich die Festsetzungen an den gesetzlichen Regelungen/Möglichkeiten für bauliche Maßnahmen ohne Bebauungsplan (§34 BauGB).
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan auf der Plangebietsfläche berichtigt.
Anlagen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | B-Plan Nr. 10, Maschtor, 11.02.2021 (1857 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |