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Beschlussvorschlag:
Für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportplatz“, OT Lühnde wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Vor den formellen Verfahren erfolgt gem. § 33 Abs. 3 BauGB mit einer 14-Tagesfrist die Beteiligung des Landkreises, der Öffentlichkeit durch Aushang und der direkten Anwohner durch Anschreiben.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 014/2021 beigefügt.
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 08.12.2020 beschlossen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten einen Anbau an die vorhandene Kita Querks in der am 09.06.2020 vorgestellten Form durchzuführen.
Auf der geplanten Fläche ist seit der zweiten Änderung zum B-Plan „Sportplatz“ eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennis, privat vorgesehen. Diese Änderung wurde am 14.06.1989 rechtsverbindlich.
Im Rahmen einer Änderung ist es daher notwendig die Ausweisung im Bebauungsplan dem nun beabsichtigten Bauvorhaben anzugleichen. Der Zwischenschritt dient einem zügigen Verfahrensablauf. Der Baubeginn ist für den 26.04.2021 geplant.
Anlagen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Sportplatz, 5. Änderung 16-2-2021 (1179 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |