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Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Algermissen für das Haushaltsjahr 2021 wird zusammen mit dem Investitionsprogramm, dem Stellenplan und dem Haushaltssicherungskonzept in der Form und Fassung beschlossen, wie sie dieser Vorlage beigefügt ist.
Begründung:
Die finanzielle Situation der Gemeinde Algermissen ist nach wie vor sehr angespannt.
Ergebnishaushalt
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf schließt im Ergebnishaushalt mit einem Defizit im ordentlichen Ergebnis mit 2.705.300 € ab. Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 7.300 € aus. Summiert ergibt sich demnach ein Defizit in Höhe von 2.698.000 €. Im Vergleich zum Nachtragshaushalt ergibt sich damit eine Verschlechterung von 2.071.900 €.
Die Einnahmen auf der Steuerseite sind vorsichtig geschätzt. Insbesondere die Auswirkungen im Bereich der Gewerbesteuer durch die anhaltenden Belastungen der Wirtschaft aus der Pandemie werden nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung deutlich und nachhaltig spürbar sein.
Gleiches gilt mittelfristig auch für die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des Landes. Eine hohe Zahl von Kurzarbeitern bzw. möglicherweise steigende Arbeitslosenzahlen werden den zur Verteilung anstehenden Steueranteil deutlich niedriger ausfallen lassen als bisher. Nach Überzeugung aller Experten werden wir erst in einigen Jahren wieder das Einnahmeniveau von 2019 erreichen.
Drohende Einnahmeverluste aus dem Finanzausgleich in Höhe von rund 598 Mio. Euro für das Jahr 2021 werden zunächst vom Land abgepuffert. Von dieser Summe trägt das Land Niedersachsen 250 Mio. € selbst. Die übrigen 348 Mio. € werden aus den Finanzausgleichen der Zukunft vorfinanziert, führen also in der Zukunft zu wegfallenden Steigerungsraten und damit zu finanziellen kommunalen Belastungen.
Corona-Hilfen des Bundes und des Landes
Die Corona-Hilfen sind in der Regel bisher als einmalige Erträge für 2020 vorgesehen, die in 2021 nach derzeitigem Stand nicht erneut zum Tragen kommen. Insofern sind diese auch nicht in 2021 veranschlagt. Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände wird bereits ein kommunales Hilfspaket gefordert. Ob 2021 ein weiteres Hilfspaket für die Kommunen verabschiedet wird, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden.
Die Erträge fallen somit ca. 731.000 € geringer aus, ansonsten wird eher ein gleichbleibendes niedriges Niveau angenommen.
Gleichzeitig kommt die Unterstützung des Bundes, der im Rahmen eines 5 Milliarden Hilfspaketes die Kommunen in Folge der Corona-Pandemie verstärkt finanziell unterstützen will, noch nicht in vollem Umfang bei den Kommunen an.
Aus allen Unterlagen (als Beispiele: Bundestagsdrucksachen 19/20598, 19/21407, 19/21753, Bundesratsdrucksache 364/20) wird der eindeutige Wille des Bundesgesetzgebers und der Länderkammer deutlich, hier nicht nur die Landkreise sondern explizit alle Kommunen, also auch die Städte, Gemeinden und die Samtgemeinde, zu entlasten.
Dieser Bereich soll zu einer dauerhaften strukturellen Verbesserung der kommunalen Finanzlage führen und muss daher auch die Kommunen im Landkreis Hildesheim entlasten.
Zwar wurden von Bund und Land in 2020 Gewerbesteuerausfälle einmalig ausgeglichen, unterliegen aber in voller Höhe der Kreisumlageberechnung und halten die Kreisumlagezahlung auf einem hohen Niveau.
Darüber hinaus hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim noch keine weitergehende Beteiligung der Kommunen an den erhöhten Erstattungen des Bundes bei den Kosten der Unterkunft beschlossen. Für 2020 macht dies beim Landkreis Hildesheim eine Verbesserung von 10,2 Mio. Euro aus.
Die Kommunen im Landkreis Hildesheim haben sich bereits in zwei Anschreiben für die hälftige Teilung des Betrages eingesetzt, bisher jedoch vergeblich.
Gleichzeitig wird im Haushaltsplanentwurf 2021 von steigenden Aufwendungen ausgegangen.
Nach wie vor größter Posten bei den Aufwendungen sind die Kosten der Kindertagesbetreuung.
Haushaltsplan 2021 | Kita | Kita und Tagespflege |
Gesamtaufwendungen für die Kindertagesbetreuung | 6.421.500 | 6.530.700 |
./. Erträge aus dem Kindergartenvertrag Landkreis Hildesheim | 1.968.000 | 2.052.000 |
./. Erträge aus der Erstattung durch das Land Niedersachsen | 1.196.700 | 1.196.700 |
./. Elternbeiträge | 565.300 | 581.300 |
./. sonstige Einnahmen | 240.800 | 240.800 |
Defizit für die Gemeinde Algermissen | 2.450.700 | 2.459.900 |
Die Gesamtaufwendungen für die Kindertagesbetreuung beinhaltet ebenfalls die Betriebskosten-zuschüsse für die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft.
Das Defizit hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert.
Die Defizite der Jahre 2011 bis einschließlich 2019 stammen aus den Jahresergebnissen bzw. vorläufigen Jahresergebnissen. Die Defizite 2020 und 2021 basieren auf den Planzahlen.
Klar ist, dass dieser Frage in den nächsten Monaten besondere Aufmerksamkeit erfahren muss.
Die Gemeinde Algermissen hat in den Stellungnahmen gem. § 15 NFAG zum Kreishaushalt 2020 und 2021 eindringlich auf diese Problematik der gemeindlichen finanziellen Überforderung hingewiesen mit dem besonderen Hinweis darauf, dass sowohl die Betreuungsquote als auch der Umfang der Betreuung deutlich über dem Landkreisdurchschnitt liegt und hier eine Entlastung gefordert. Vor diesem Hintergrund wird auch der Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid 2020 begründet werden. Hier bleibt abzuwarten, wie sich der Landkreis Hildesheim positioniert.
Schon jetzt ist festzuhalten, dass dieser Bereich sehr deutlich für die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde Algermissen verantwortlich ist. Hier Lösungsmöglichkeiten zu finden, dass sich Bund, Land und Landkreis Hildesheim angemessen an den Kosten beteiligen ist die wichtigste Zukunftsfrage für die finanzielle Situation der Gemeinde.
Die Personalkosten sind insgesamt um 791.000 € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ursachen dieses Anstieges sind zum einen die Tariferhöhungen um 1,52% infolge des Tarifabschlusses aus dem vergangenen Jahr. Außerdem ist zusätzliches Personal für den Anbau an der Kita Querks in Lühnde einzustellen. Individuelle Stufensteigerungen und erstmalig ganzjährig beschäftigte Mitarbeiter führen ebenfalls zu einem Anstieg der Personalkosten.
Infolge der Kreditaufnahmen in den vergangenen zwei Jahren und für zukünftige Kreditaufnahmen sind neben den Tilgungsleistungen Zinsen in Höhe von insgesamt 28.500 € veranschlagt.
Die Kreisumlage für 2021 wird mit einem Betrag in Höhe von 4.782.700 € veranschlagt und ist somit im Vergleich zum Vorjahr um 132.700 € höher. Hintergrund der hohen Umlagezahlung an den Landkreis Hildesheim ist, dass der Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle (1.007.622 €) infolge der Corona-Pandemie in die Steuerkraftberechnung mit einfließt.
Die Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen (z.B. Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, Mieten und Pachten) sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen) beinhalten neben den jährlich wiederkehrenden Kosten spezielle Maßnahmen, die für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde Algermissen erforderlich sind. Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden werden fortgeführt bzw. umgesetzt, um möglichen Schäden in der Zukunft vorzubeugen. Ein Unterhaltungsstau an Gebäuden soll hierdurch vermieden werden. Bei der Auswahl der Maßnahmen erfolgte eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung und der Erforderlichkeit.
Entsprechende Vermerke mit detaillierten Angaben dieser Aufwandspositionen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Für das Jahr 2021 sind Abschreibungen in Höhe von insgesamt 771.000 € geplant. Diese beinhalten Abschreibungen aus Forderungen infolge von Uneinbringlichkeit in Höhe von 10.500 € sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen. Die Abschreibungen für Vermögensgegenstände berücksichtigen das Vermögen im Bestand sowie zum Jahreswechsel nicht abgeschlossene und neue Investitionen.
Finanzhaushalt:
Die Ansätze von Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind fast analog zu den Ansätzen des Ergebnishaushaltes. Ausnahme bilden hierbei Erträge aus aktivierten Eigenleistungen, Auflösung und Zuführung von Rückstellungen, Abschreibungen und die Auflösungserträge aus Sonderposten. Da diese nicht kassenwirksam werden, sind diese im Finanzhaushalt nicht enthalten.
Das Investitionsprogramm für 2021 sieht vor, dass begonnene Maßnahmen der Vorjahre fortgeführt werden. Zusätzlich sind folgende neue Investitionen vorgesehen:
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die bereits Haushaltsmittel in 2020 zur Verfügung gestellt wurden, werden hierbei nicht erneut veranschlagt.
Für den Erwerb der Fahrzeuge für die Ortsfeuerwehren Bledeln und Ummeln sowie für den Erwerb des HLF 20 für die Ortsfeuerwehr Algermissen, dessen Beschaffung sich in Folge der Pandemielage verzögert, werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 570.000 € veranschlagt. Als Verpflichtungsermächtigungen bezeichnet man die im Haushaltsplan vorgesehenen Ermächtigungen, Verpflichtungen einzugehen, durch die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belastet werden. Der Auftrag für die Feuerwehrfahrzeuge wird in voller Höhe vergeben. Teilbeträge der Auftragssummen werden in 2022 zahlungswirksam, so dass in entsprechender Höhe Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen sind. Der Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Die Finanzierung der Investitionen ist über Kreditaufnahmen sichergestellt. Für die Fortführung begonnener Investitionsmaßnahmen und Umsetzung bisher nicht begonnene Maßnahmen aus 2020 steht ein noch vorhandener Betrag aus der Kreditaufnahme in 2020 in Höhe von rund 2.380.000 € und die bisher nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung des Vorjahres in Höhe von 849.438,00 € zur Verfügung. Für die in 2021 neu geplanten Investitionen ist eine Kreditfinanzierung in Höhe von 1.811.800 € vorgesehen. Dieses entspricht dem Investitionsvolumen abzüglich der voraussichtlich eingehenden Zuschüsse. Zeitpunkt und Höhe einer Kreditaufnahme in 2021 wird sorgfältig abgewogen und erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes.
Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen sind nur veranschlagt, wenn dessen Zahlungseingang in 2021 gewiss ist. Im Rahmen der Erweiterung der Grundschule Algermissen und des Hortes Sonnenschein ist die Höhe und Zeitpunkt des Zuschusses ungewiss, so dass dieser in der Planung nicht berücksichtigt wurde.
Der Finanzhaushalt weist einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 2.459.900 € aus. Unter Berücksichtigung des Bestandes der liquiden Mittel, der vorhandenen Kreditermächtigung aus 2020 und der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ist die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Algermissen in 2021 zum derzeitigen Zeitpunkt sichergestellt.
Liquiditätskredite:
Gem. § 122 Abs. 2 NKomVG ist die Festlegung der Höhe der Liquiditätskredite von bis zu 1/6 der im Haushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (14.589.400 €) ohne Genehmigung der Kommunalaufsicht zulässig. Damit wird der Höchstbetrag auf 2.431.000 € festgesetzt.
Hebesätze:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben zunächst unverändert.
Haushaltssicherungskonzept:
Die schwierige Haushaltslage der Gemeinde Algermissen macht es notwendig, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzulegen, um mittel- und langfristig wieder die vollumfängliche Handlungsfähigkeit herzustellen. Das HSK ist Bestandteil des Haushaltsplans.
Kernstück der Haushaltskonsolidierung ist die systematische Durcharbeitung des Aufgabenspektrums der Gemeinde Algermissen, um Einsparpotentiale zu identifizieren, Effizienzsteigerungen herauszuarbeiten und nicht zuletzt Ertragsverbesserungen zu erreichen.
Bei einem HSK sind nach den entsprechenden Hinweisen des Landes Niedersachsen
Die personelle Ausstattung der Gemeindeverwaltung lässt es nicht zu, in kurzer Zeit diese umfangreichen Arbeiten zu erledigen. Daher ist, wie bereits zu den Unterlagen des Nachtragshaushaltes 2020 mitgeteilt, geplant, das HSK in zwei Teilen der Politik zur Verfügung zu stellen und insgesamt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben jährlich fortzuschreiben.
Der Gemeindehaushalt unterteilt sich in 67 Produkte (sh. Produktliste im Haushaltssicherungskonzept). Hiervon hat die Verwaltung bislang in den letzten Monaten 33 Produkte näher untersucht und auf Einsparpotentiale bzw. Veränderungsmöglichkeiten durchleuchtet. In einem sehr zeitaufwändigem Verfahren sind die Produkte in ihre Aufgabenstruktur aufgegliedert und jede Aufgabe auf ihre Bewertung hinsichtlich der Freiwilligkeit bzw. Rechtsverpflichtung hin untersucht worden. Ein derart detailliertes „Produktbuch“ war bisher nicht vorhanden. Dieses noch nicht vollständige, aber sich stetig erweiternde Produktbuch wird im Ratsinformationssystem allris zur dauerhaften Einsichtnahme bereitgestellt.
Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes ist als Anlage 7 beigefügt. Weitergehende Vorschläge der Politik sind gern gesehen. Das HSK beinhaltet ein umfangreiches Diskussionspotential und wird uns in den nächsten Monaten und Jahren regelmäßig begleiten. Die Verwaltung wird der Politik immer wieder Einzelfragen zur Diskussion und Entscheidung vorlegen.
Anlagen:
1. Entwurf Haushaltssatzung 2021
2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2021
3. Teilhaushaltspläne 2021
4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes
2021
5. Erläuterungen zu sonstige ordentliche Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes
6. Entwurf Stellenplan 2021
7. Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2021
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 1. Entwurf Haushaltssatzung 2021 (83 KB) | ||
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2 | öffentlich | 2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2021 (439 KB) | ||
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3 | öffentlich | 3. Teilhaushaltspläne 2021 (5515 KB) | ||
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4 | öffentlich | 4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes 2021 (182 KB) | ||
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5 | öffentlich | 5. Erläuterungen zu sonstige ordentliche Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2021 (124 KB) | ||
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6 | öffentlich | 6. Entwurf Stellenplan 2021 (228 KB) | ||
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7 | öffentlich | 7. Entwurf Haushaltssicherungskonzept 2021 (965 KB) |
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