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Beschluss:
Für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bischofskamp“, OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 039/2020 beigefügt.
Begründung:
Die beiden Eigentümer der Grundstücke des Änderungsbereiches sind an die Gemeinde Algermissen herangetreten mit der Bitte auf Ihren Grundstücke Flächen zur Bebauung auszuweisen.
Im Rahmen einer Nachverdichtung besteht gegen eine Anpassung der überbaubaren Fläche und der Ausnutzung des Grundstücks keine Bedenken.
Anlagen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Bischofskamp, 5. Änderung 9-4-2020 (1934 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |