|
|
Beschlussvorschlag:
Die der Beschlussvorlage 034/2020 beigefügte Vergaberichtlinie der Gemeinde Algermissen wird erlassen.
Begründung:
Aufgrund von Rechtsänderungen war die Vergaberichtlinie zu überarbeiten. So wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) durch die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte –Unterschwellenvergabeordnung- (UVgO) abgelöst.
Im Zuge dieser Änderungen hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim neue Regelungen zur Rechnungsprüfung von Vergaben erlassen. Diese neuen Regelungen waren ebenfalls in die Vergaberichtlinie einzuarbeiten und sind als Anlage beigefügt.
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs.1 Nr.2 NKomVG über die Aufstellung von Richtlinien nach denen die Verwaltung geführt werden soll.
Anlage/n:
Entwurf Vergaberichtlinie
Synopse zum Entwurf Vergaberichtlinie
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Entwurf Vergaberichtlinie (455 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Synpse zum Entwurf Vergaberichtlinie (383 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |