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Beschluss:
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Süd-Neu“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 032/2020 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Für die Änderung des Bebauungsplanes hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die ebenfalls beschlossene öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 26.02. bis 26.03.2020. Das Ergebnis der Beteiligungen ist in der Anlage dargestellt.
Anlagen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Abwägung 7. Änderung 1B Süd-Neu, 01.04.2020 (10 KB) | ||
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2 | öffentlich | 7. Änderung 1B Süd-Neu, Satzungsbeschluss, 31.03.2020 (1402 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
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