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Beschluss:
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Heerstraße-Nord", OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 007/2020 beigefügt.
Begründung:
Die Eigentümer sind an die Gemeinde heran getreten mit der Bitte den B-Plan zu ändern. Ziel soll es sein für den leerstehenden Bereich eine Nachnutzung zu ermöglichen. Hier ist derzeit ein weitgehend unbetreutes Fitnessstudio geplant. Es gibt jedoch auch die Nachfrage nach einer Spielhalle.
Beide Nutzungen werden von den derzeitigen Vorgaben einer Verkaufs- und Dienstleistungsfläche nicht abgedeckt. Es sollen daher nun zusätzlich Einrichtungen für Sport, Gesundheit und Glücksspiel ermöglicht werden. Die freistehende Ladeneinheit hat eine Größe von 560 m². Auf Nachfrage beim Landkreis Hildesheim soll die Überschreitung der 400 m² im Rahmen der Baugenehmigung mit einer Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes erfolgen.
Anlagen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage Vorlage 009,2020 (34 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |