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Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 20.09.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.
b.) Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 605.432,40 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.302,00 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 23.05.2019 im Rahmen eines Abschlussgespräches erörtert. Daran teilgenommen haben
von der Gemeinde Algermissen:
Bürgermeister Moegerle, Frau Hacker, Frau Lindenberg, Frau Marciniak und vom
Rechnungsprüfungsamt:
Herr Wolff, Herr Onkes, und Frau Becker.
Prüfungsbemerkungen liegen nicht vor.
Zu den Anmerkungen im Bericht der Gemeinde Algermissen ist keine Stellungnahme abzugeben.
In der Zusammenfassung des Schlussberichtes wird folgendes ausgeführt:
„Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss in der Fassung vom 20.09.2018 mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Diese Hinweise der nachfolgenden Ausführungen bzw. dem Testat voranstellend ist festzustellen, dass
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Algermissen über den Jahresabschluss 2017 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung erteilt.“
Anlage/n:
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017
Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2017
Ergebnisrechnung per 31.12.2017
Finanzrechnung per 31.12.2017
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 (2055 KB) | ||
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2 | öffentlich | Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2017 (117 KB) | ||
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3 | öffentlich | Ergebnisrechnung per 13.12.2017 (115 KB) | ||
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4 | öffentlich | Finanzrechnung per 31.12.2017 (183 KB) |
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