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Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 12.01.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015.
b.) Der im Jahresabschluss 2015 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 352.596,10 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresabschluss 2015 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 5.353,65 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat die Prüfung der Jahresrechnungen 2015 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 23.05.2019 im Rahmen eines Abschlussgespräches erörtert. Daran teilgenommen haben
von der Gemeinde Algermissen:
Bürgermeister Moegerle, Frau Hacker, Frau Lindenberg, Frau Marciniak und vom
Rechnungsprüfungsamt:
Herr Wolff, Herr Onkes, und Frau Becker.
Prüfungsbemerkungen liegen nicht vor.
Zu den Anmerkungen im Bericht der Gemeinde Algermissen ist keine Stellungnahme abzugeben.
In der Zusammenfassung des Schlussberichtes wird folgendes ausgeführt:
„Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss in der Fassung vom 12.01.2018 mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Insgesamt ist festzustellen, dass
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Algermissen über den Jahresabschluss 2015 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt.“
Anlage/n:
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2015
Ergebnisrechnung per 31.12.2015
Finanzrechnung per 31.12.2015
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 (1078 KB) | ||
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2 | öffentlich | Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2015 (98 KB) | ||
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3 | öffentlich | Ergebnisrechnung per 31.12.2015 (117 KB) | ||
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4 | öffentlich | Finanzrechnung per 31.12.2015 (201 KB) |
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