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Beschlussvorschlag:
Die Anwendung des § 4 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen wird für die Vergabe von Plätzen für Krippenkinder ausgesetzt.
Stattdessen werden die Plätze für Krippenkinder nach dem in der Anlage beigefügten Kriterienkatalog vergeben.
Begründung:
Die Regelung zur Vergabe von Plätzen in den Kommunalen Kindertagesstätten ist in der Kita-Satzung der Gemeinde Algermissen recht schlank geregelt. § 4 Abs. 2 der Satzung hat folgenden Wortlaut: „Soweit die Plätze in den Krippen-, Kindergarten- und Hortgruppen nicht ausreichen, erfolgt die Aufnahme nach Alter des Kindes, wobei im Krippen- und Kindergartenbereich zunächst die älteren Kinder, im Hortbereich zunächst die jüngeren Kinder aufgenommen werden. Innerhalb dieser Reihenfolge haben die Kinder alleinstehender Eltern, die gemäß Arbeitsnachweis berufstätig sind, Vorrang. Außerdem wird versucht Geschwisterkinder bevorzugt aufzunehmen“.
Derzeit sind im Krippenbereich noch nicht ausreichend Plätze vorhanden, so dass jeweils eine Auswahl getroffen werden muss. Bei Anwendung der Satzung ist dies schwierig und führt teilweise auch zu Ungerechtigkeiten, da keine ausreichende Differenzierung vorgenommen werden kann.
Es wird daher vorgeschlagen die Plätze ab sofort nach dem in der Anlage beigefügten und mit den Kita-Leitungen abgesprochenen Kriterienkatalog zu vergeben.
Zum Kindergartenjahr 2013/14 sollte überlegt werden, dieses System auch auf die Vergabe von Kindergarten- und Hortplätzen in den Kommunalen Kitas auszuweiten. Außerdem sollten Gespräche mit den kirchlichen Einrichtungen geführt werden.
Anlage/n:
Kriterienkatalog
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Kriterien zur Aufnahme von Krippenkindern (5 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |