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Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln mit örtlicher Bauvorschrift und Teilplanaufhebung der B-Pläne Nr. 4 „Ostermarsch-West“ und Nr. 5 „An der Fabrikstraße“ wird gem. §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 56 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Der Begründung (mit Umweltbericht) wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 24 / 12-1 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, gleichzeitig wurden die frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Diese wurden in der Zeit vom 24.10.2011 bis 24.11.2011 durchgeführt. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2012 die öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 06.02. bis 06.03.2012 statt. Die dort vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden durch den Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 14.06.2012 abgewogen. Aufgrund wesentlicher Änderungen der Planunterlagen wurden in der gleichen Sitzung die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom 06.08. bis 06.09.2012 statt und können, wie dieser Vorlage beigefügt, abgewogen werden.
Anlage:
Abwägung erneute öffentliche Auslegung
Planzeichnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Abwägung erneute öffentliche Auslegung (1282 KB) | ||
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2 | öffentlich | Plan zum Satzungsbeschluß (2346 KB) |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |