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Vorlage - 043/2012  

Betreff: Unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse Algermissen
hier: Bericht vom 27. Juni 2012
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
24.09.2012 
6. Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
04.10.2012 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der unvermuteten Kassenprüfung vom 27.06.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

Begründung:

 

Der Landkreis Hildesheim, Rechnungsprüfungsamt, hat die gemäß § 40 Gemeindehaushaltskassenverordnung (GemHKVO) vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung entsprechend der Bestimmungen des § 155 Abs. 1 Ziffer 4 i.V.m. § 153 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vorgenommen. Es ergaben sich keine Prüfungsbemerkungen.

 

Schlussbemerkung:

 

Das Ergebnis der unvermuteten örtlichen Kassenprüfung ist am 07.06.2012 im Rahmen einer Abschlussbesprechung erörtert worden, an der teilgenommen haben:

 

von der Gemeinde Algermissen

 

Herr Moegerle, Frau Hacker, Frau Busche

 

vom Rechnungsprüfungsamt

 

Herr Miesner

 

Wie die Berichtsausführungen zeigen, hat die Prüfung keinen Anlass zu grundsätzlichen Beanstandungen gegeben.

Das Kassen- bzw. Buchhaltungswesen der Gemeinde Algermissen ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gemäß § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet.

Die Bestimmungen der GemHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten.

Die Kassensicherheit ist gewährleistet.

 


 

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