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Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Hildesheimer Straße“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 085/2017 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Hildesheimer Straße“ gefasst. Die gleichzeitig beschlossenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 25.10.2017 bis 27.11.2017 durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 2. Änderung Hi.Straße, 28.11.2017 (13 KB) | |||
2 | öffentlich | Hildesheimer Straße, 2. Änderung 28-11-2017 (1440 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |