|
|
Beschlussvorschlag:
Für das Planverfahren zur 23. Änderung der Flächennutzungsplanes (Windkraft) sind folgende Beteiligungen durchzuführen:
- Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Planentwurf ist der Vorlage 072/2017 als Anlage beigefügt.
Begründung:
Für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Verwaltungsausschuss am 13.04.2015 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Beschluss wurde am 07.05.2015 öffentlich bekannt gemacht.
Die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen wurde inzwischen in zwei öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Weiterhin erfolgte die eine ausführliche Information und Diskussion in zwei ratsinternen Veranstaltungen.
Gem. § 94 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Ortsräte rechtzeitig anzuhören. Da die Planung durch die ggf. festgesetzte Ausschlusswirkung für alle Ortschaften Auswirkungen hat sind alle Ortschaften zu beteiligen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 23. F.-Planänderung Windkraft, frühzeitige Beteiligungen, 02.08.2017 (16441 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |