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Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 24.804,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 6.637,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird zugestimmt.
Begründung:
§ 45 (1) der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) bestimmt, dass Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen als Rückstellung in der Bilanz einzustellen sind. Gleiches gilt für die zukünftig zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.
Die Verwaltung und Ermittlung der jeweiligen Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).
Nach Mitteilung der NVK ergeben sich für das Haushaltsjahr 2016 folgende Erhöhungen:
Die Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete wird um 81.304,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ein Wert von 1.252.653,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2016 wurde eine Erhöhung von 56.500,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 24.804,00 € überschritten wird.
Die Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger wird um 11.737,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ein Wert von 362.900,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2016 wurde eine Erhöhung von 5.100,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 6.637,00 € überschritten wird.
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |