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Beschlussvorschlag:
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am See“, OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Inhalt der Änderung ist der Vorlage 057/2016 beigefügt.
Begründung:
Nach Errichtung des Lärmschutzwalles mit angrenzender Lärmschutzwand wurde vom Landkreis Hildesheim festgestellt, dass der vorhandene Wall zwar über die Genehmigung des Sanierungsplanes abgedeckt ist, aber für die Lärmschutzwand eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.
Die Lärmschutzwand wurde zwar im Bebauungsplan aufgeführt, da diese aber nicht Teil der Sanierungsmaßnahme sein kann ist hier ein gesondertes Verfahren erforderlich. Inhaltlich wird die maximale Höhe von 8 m auf nun 9 m erhöht. Aus Gründen der Rechtsicherheit wird diese Höhe in NN 79,50 m angegeben. Die vorhandene Höhe wird aus Sicht des TÜV Nord per Stellungnahme vom 01.04.2015 als immissionsunbedenklich für die Nachbarschaft angesehen, da die Lärmschutzwand insgesamt als „hochabsorbierend“ eingestuft ist.
Im Rahmen der Änderung wird auch die Bemessungsrundlage der Nebenanlagen der zulässigen Höhe ab gewachsenen Boden zu einem Bezugspunkt fertige Straße vor dem jeweiligen Grundstück geändert.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Textliche Festsetzungen, 28.09.2016 (7 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |