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Vorlage - 042/2011  

Betreff: Erlass Haushaltssatzung 2012 einschließlich Stellenplan
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
12.12.2011 
1. Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
13.12.2011 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2012 Haushaltssatzung
2012 Stellenplan

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Algermissen für das Haushaltsjahr 2012 wird zusammen mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 in der Form und Fassung beschlossen, wie sie als Anlage dem Protokoll beigefügt sind.

 

Begründung:

Begründung:

 

Zum 01. Januar 2011 hat die Gemeinde Algermissen ihr Finanzwesen umgestellt.

 

Erläuterung :

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt werden die ordentlichen und die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen geplant, die für das Haushaltsjahr anfallen. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt ihrer Zahlung an, sondern es ist maßgebend, in welchem Jahr sie Werte- oder Ressourcenverbrauch bzw. Werte- oder Ressourcenzuwachs auslösen. Als außerordentlich bezeichnet der § 59 Nr. 6 Gemeindehaushalts und –kassenverordnung (GemHKVO) die ungewöhnlichen, selten vorkommenden oder periodenfremden Aufwendungen und Erträge, insbesondere Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerung sowie Erträge aus der Herabsetzung von Schulden und Rückstellungen, außer bei Abgaben, bei abgabeähnlichen Entgelten, bei allgemeinen Zuweisungen bei außerplanmäßigen Abschreibungen wegen unterlassener Instandhaltung und bei Rückzahlungen.

 

Alle anderen Erträge und Aufwendungen werden als ordentlich bezeichnet. Der Ergebnishaushalt umfasst sowohl zahlungswirksame (z. B. Mieten) als auch zahlungsunwirksame (z. B. Abschreibungen, Zuführung und Auflösung bei Rückstellungen) Erträge und Aufwendungen und stellt damit den Ressourcenverbrauch (= Aufwendungen) und den Ressourcenzu­wachs (= Erträge) dar. Nach dem von der Haushaltsreform angestrebten Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll der tatsächliche Ressourcenverbrauch von dem Ressourcenaufkommen im selben Jahr gedeckt werden. Daher schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass der Grundsatz des Haushaltsausgleichs sich auf den Ergebnishaushalt bezieht. Die Erträge und Aufwendungen sollen in Planung und Rechnungslegung ausgeglichen sein. Der Ergeb­nishaushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Kann dieser Ausgleich nicht erreicht werden, gilt der Haushalt dennoch als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag mit entsprechenden Überschussrücklagen aus der Vergangenheit verrechnet werden kann oder nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können. Ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Überschuss, muss dieser ausgeglichen werden, indem nach § 15 Abs. 5 und 6 GemHKVO eine Zuführung an Überschussrücklagen in entsprechender Höhe als Aufwand eingeplant wird.

 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen veranschlagt, die im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallen (unabhängig davon, für welchen Zeitraum sie zu zahlen sind). Daher werden z. B. Beamtenbezüge sowohl im Ergebnishaushalt (als Aufwand) als auch als im Finanzhaushalt (als Auszahlung) veranschlagt. Dabei kann es zu Unterschieden in der Höhe zwischen Aufwand und Auszahlung kommen, wenn Zahlungszeitpunkt und Zahlungsursache in verschiedene Haushaltsjahre fallen. Der Finanzhaushalt wird in drei Bereiche gegliedert:

 

a)              Ein- und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit (ähnelt den Ansätzen im Ergebnishaushalt)

 

b)              Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit (z. B.: Baukosten, Vermögenserwerb und - verkauf, Erschließungsbeiträge)

 

c)              Ein- und Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit (nur Aufnahme und Tilgung von Krediten)

 

Die für die Haushaltsführung erforderlichen Ermächtigungen zur Mittelbewirtschaftung resultieren:

 

a)              für die Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt

 

b)              für die Ein- und Auszahlungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt aus den dazu entsprechenden Ansätzen für Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt

 

c)              für die Ein- und Auszahlungen zur Investitionstätigkeit aus den Ansätzen im Finanzhaushalt

 

d)              für die Ein- und Auszahlungen zur Finanzierungstätigkeit aus den Ansätzen im Finanzhaushalt.

 

Der o. g. Grundsatz zum Haushaltsausgleich fordert nicht, dass die Ein- und Auszahlungen ausgeglichen werden sollen. Stattdessen ist für den Finanzhaushalt vorgeschrieben, dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde und besonders die Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen stets gesichert sein muss.

 

Aufbau des Haushaltsplans

Der Haushalt muss nach § 4 Abs. 1 GemHKVO entsprechend der Verwaltungsorganisation der Gemeinde in Teilhaushalte gegliedert werden. Jeder Teilhaushalt umfasst die Erträge und Aufwendungen (= Teilergebnishaushalt) und die Ein- und Auszahlungen (= Teilfinanzhaushalt) für die ihm zugeordneten Produkte. Die Haushaltsmittel müssen in diesem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 bis einschließlich 2015 geplant werden. Hinter jeder der „aggregierten Haushaltspositionen“ im Haushaltsplan steht eine Vielzahl von einzelnen Produktkonten mit jeweils einem Haushaltsansatz. Das verbindliche Muster für den Haushaltsplan schreibt die aggregierte Darstellung vor.

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt stehen den ordentlichen Erträgen in Höhe von 8.529.900 € Aufwendungen in Höhe von 8.529.900 € gegenüber. Es ist ein Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO in Höhe von 102.900 € eingeplant.

 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt stehen insgesamt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 8.407.400 € Auszahlungen von 8.222.500 € gegenüber, so dass dieser mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 184.900 € abschließt.

 

 

Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2011 78.103,37. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt damit bei rd. 9,81 €. Zum 31.12.2012 wird der Schuldenstand der Gemeinde Algermissen rd. 53.172,71 € betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt dann bei 6,68 €.

 

Der Haushaltplan 2012 weist keine Kreditaufnahme aus. Die Steuerhebesätze werden nicht erhöht.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2012 Haushaltssatzung (8 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2012 Stellenplan (12 KB)    

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