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Beschlussvorschlag:
Die 1.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr wird wie in der Anlage angeführt beschlossen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.08.2015 hat die Freiwillige Feuerwehr beantragt, den stv. Jugendfeuerwehrwarten /-innen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 € zu gewähren. Die Arbeit in den Jugendfeuerwehren der Gemeinde Algermissen ist von elementarer Bedeutung wenn es um den Erhalt der Ortsfeuerwehren geht. Zurzeit wird diese Arbeit in drei Jugendfeuerwehren geleistet. Dabei ist die / der verantwortliche Jugendfeuerwehrwart /-in auf die Unterstützung eines großen Betreuerstabes angewiesen. Um dieses anzuerkennen sollte dem Antrag der Feuerwehr folge geleistet werden und dem / der jeweiligen Stellvertreter / -in als Anerkenntnis der Tätigkeit eine Entschädigung von
10,-- € monatlich gewährt werden.
Darüber hinaus ist am 17.12.2015 in der Gemeinde Algermissen die Kinderfeuerwehr Groß Lobke/Ummeln/Wätzum offiziell gegründet worden. Zurzeit gibt es im Landkreis Hildesheim bereits ca. 50 Kinderfeuerwehren. In der Kinderfeuerwehr sollen Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren spielerisch und sportlich an die Jugendfeuerwehr herangeführt werden, um diese auf Dauer erhalten zu können. Diese Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr ist organisatorisch unabhängig von der Jugendfeuerwehr angesiedelt.
Der Gemeindebrandmeister hat mit Schreiben vom 18.12.2015 beantragt, den Aufwand der für die Kinderfeuerwehren Verantwortlichen analog den Regelungen zur Jugendfeuerwehr zu entschädigen. In die zu beschließende 1. Änderungssatzung sind daher Regelungen für eine / einen Gemeindekinderfeuerwehrwart / -in, für eine / einen Ortskinderfeuerwehrwart / -in sowie einer Vertretung eingearbeitet.
Anlage/n:
Antrag Gemeindefeuerwehr
Satzungsentwurf 1. Änderungssatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (67 KB) | ||
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2 | öffentlich | Antrag Entschädigungssatzung Kinderfeuerwehr (206 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |