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Vorlage - 009/2016  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlich  
Verfasser:Markus Peisker
Federführend:Fachbereich III - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
08.06.2016 
24. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
14.06.2016 
18. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1 Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag Entschädigungssatzung Kinderfeuerwehr

Beschlussvorschlag:  

Die 1.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr wird wie in der Anlage angeführt beschlossen. 

 


Begründung:

Mit Schreiben vom 17.08.2015 hat die Freiwillige Feuerwehr beantragt, den stv. Jugendfeuerwehrwarten /-innen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 € zu gewähren. Die Arbeit in den Jugendfeuerwehren der Gemeinde Algermissen  ist von elementarer Bedeutung wenn es um den Erhalt der Ortsfeuerwehren geht. Zurzeit wird diese Arbeit in drei Jugendfeuerwehren geleistet. Dabei ist die / der  verantwortliche Jugendfeuerwehrwart /-in auf die Unterstützung eines großen Betreuerstabes angewiesen. Um dieses anzuerkennen sollte dem Antrag der Feuerwehr folge geleistet werden und dem / der jeweiligen Stellvertreter / -in als Anerkenntnis der Tätigkeit eine Entschädigung von

10,-- € monatlich gewährt werden.

 

Darüber hinaus ist am 17.12.2015 in der Gemeinde Algermissen die Kinderfeuerwehr Groß Lobke/Ummeln/Wätzum offiziell  gegründet worden. Zurzeit gibt es im Landkreis Hildesheim bereits ca. 50 Kinderfeuerwehren. In der Kinderfeuerwehr sollen Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren spielerisch und sportlich an die Jugendfeuerwehr herangeführt werden, um diese auf Dauer erhalten zu können.  Diese Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr ist organisatorisch unabhängig von der Jugendfeuerwehr angesiedelt.

Der Gemeindebrandmeister hat mit Schreiben vom 18.12.2015 beantragt, den Aufwand der für die Kinderfeuerwehren Verantwortlichen analog den Regelungen zur Jugendfeuerwehr zu entschädigen. In die zu beschließende 1. Änderungssatzung sind daher Regelungen für eine / einen Gemeindekinderfeuerwehrwart / -in, für eine / einen Ortskinderfeuerwehrwart / -in sowie einer Vertretung eingearbeitet.

 


Anlage/n:

Antrag Gemeindefeuerwehr

Satzungsentwurf 1. Änderungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (67 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antrag Entschädigungssatzung Kinderfeuerwehr (206 KB)    

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