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Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der unvermuteten Kassenprüfung vom 15.09.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim, Rechnungsprüfungsamt, hat die gemäß § 40 Gemeindehaushaltskassenverordnung (GemHKVO) vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung entsprechend der Bestimmung des § 155 Abs. 1 Ziffer 4 i. V. m. § 153 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vorgenommen. Es ergaben sich keine Prüfungsbemerkungen.
Schlussbemerkung:
Das Ergebnis der unvermuteten örtlichen Kassenprüfung ist am 18.08.2015 im Rahmen einer Abschlussbesprechung erörtert worden, an der teilgenommen haben:
von der Gemeinde Algermissen:
Frau Brandes
vom Rechnungsprüfungsamt:
Frau Bruns
Wie die Berichtsausführungen zeigen, hat die Prüfung keinen Anlass zu grundsätzlichen Beanstandungen gegeben.
Das Kassen- bzw. Buchhaltungswesen der Gemeinde Algermissen ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gemäß § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet.
Die Bestimmungen der GemHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten.
Die Kassensicherheit ist gewährleistet.
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