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Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung wird mit dem Landkreis Hildesheim geschlossen.
Begründung:
Kindertagesbetreuung ist originäre Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, also des Landkreises Hildesheim.
Bereits seit dem 01.01.1994 bestehen Vereinbarungen zwischen Landkreis Hildesheim und kreisangehörigen Gemeinden über eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung. Die derzeit geltende Vereinbarung ist bis zum 31.12.2013 befristet.
In einem gründlichen Verhandlungsprozess haben sich die Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Kreisverwaltung auf einen neuen Vereinbarungsentwurf verständigt, der schwerpunktmäßig die gestiegenen finanziellen Leistungen der Gemeinden bei dem Ausbau des Angebotes für die Drei- bis Sechsjährigen in den letzten Jahren berücksichtigt. In einem Stufenmodell sollen zu den bisherigen Leistungen zusätzlich für das Jahr 2014 4 Millionen € und für das Jahr 2015 weitere 2 Millionen € zusätzlich an die Kommunen erstattet werden.
In Summe wenden die Kommunen im Landkreis Hildesheim nach Abzug aller Erstattungen von Landesebene und weiterer Einnahmen wie Elternbeiträge etc. rund 40 Millionen € für die Kinderbetreuung auf. Davon hat bislang der Landkreis Hildesheim rund 16 Mio.€, also rund 40% übernommen. Zukünftig wird diese Quote auf rund 50% anwachsen. Gleichzeitig sind noch Regelungen zu möglichen Überschussbeteiligungen am Kreishaushalt enthalten.
Diese Vereinbarung ist mit einer Steigerung der Kostenbeteiligung durch den Landkreis Hildesheim um rund 25% ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl muss sich diese Kostenbeteiligung zukünftig weiter erhöhen.
Schließlich verbleiben noch immer rund 20 Mio. € Kosten bei den Kommunen. Dies entspricht derzeitig rund 8 Punkten Kreisumlage, die rechnerisch dem Kreisumlagesatz von 55% noch hinzuzurechnen wären.
In der Gemeinde Algermissen belaufen sich die Kosten für die Kindertagesbetreuung auf rund 2.850.000 €. Davon sind Zuschüsse des Landes, Elternbeiträge und Zuschüsse kirchlicher Träger von rund 1.100.000 € abzuziehen, so dass eine Belastung von 1.740.000 € verbleibt. Im Jahr 2013 trägt der Landkreis hiervon rund 540.000€. Zukünftig wird diese Zahl um rund 20% auf rund 640.000€ steigen. Damit verbleibt immer noch ein Eigenanteil der Gemeinde Algermissen von rund 1.100.000 €. Dies entspricht auf die Steuerkraft der Gemeinde Algermissen bezogen im Jahr 2014 weiteren rund 17 Punkten Kreisumlage.
Anlage/n:
Entwurf Vereinbarung Kindertagesbetreuung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Vereinbarung Kindertagesbetreuung (26 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |