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Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim (RPA) hat bei der Gemeinde Algermissen entsprechend § 155 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 7 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sowie der Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) in der Zeit vom 04.04.2023 bis 05.04.2023 eine unvermutete Kassenprüfung vorgenommen.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob der Aufbau der Kasse und ihrer Einrichtungen und die Durchführung der Kassengeschäfte den Vorschriften der §§ 36 bis 43 KomHKVO sowie den übrigen Aufgaben der Gemeindekasse betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und der gegebenen Dienstanweisung, entsprechen.
Das Ergebnis der unvermuteten Kassenprüfung ist im Rahmen einer Schlussbesprechung zwischen Herrn Onkes vom RPA und der Kämmerin, Frau Lindenberg, erörtert worden.
Das RPA kommt in seinem Bericht zu folgenden Schlussbemerkungen:
„Wie die Berichtsausführungen zeigen, hat die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Das Kassen- bzw. Buchhaltungswesen der Gemeinde Algermissen ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gemäß § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet. Die Bestimmungen der KomHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten. Die Kassensicherheit ist gewährleistet.“
Das Ergebnis der unvermuteten örtlichen Kassenprüfung der Gemeindekasse Algermissen wird hiermit dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Anlagen:
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.04.2023 über die unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse Algermissen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.04.2023 über die unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse Algermissen (591 KB) |
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