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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Algermissen stellt fest, dass das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Beamten Frank-Thomas Schmidt mit Ablauf des 06.03.2023 beendet ist.
Begründung:
Herr Schmidt wurde am 05.03.2023 zum Bürgermeister der Gemeinde Algermissen gewählt. Der Gemeindewahlausschuss stellte das Ergebnis fest. Herr Schmidt nahm am 07.03.2023 die Wahl an. Gem. § 80 Abs. 6 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wurde dadurch ein Beamtenverhältnis auf Zeit zur Gemeinde Algermissen begründet.
Herr Schmidt war bisher Beamter auf Lebenszeit zur Gemeinde Algermissen. Gem. § 22 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) endet dieses Beamtenverhältnis durch die Begründung des Beamtenverhältnisses auf Zeit, soweit Landesrecht keine abweichenden Regelungen trifft.
Gem. § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) stellt die oberste Dienstbehörde, dies ist gem. § 107 Abs. 5 NKomVG der Rat der Gemeinde Algermissen, das Vorliegen der Voraussetzungen sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.
Gem. § 30 Abs. 3 NBG kann die oberste Dienstbehörde die Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben dem Beamtenverhältnis auf Zeit anordnen. Es wird vorgeschlagen, hiervon keinen Gebrauch zu machen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |