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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, die Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 (1) NBrandSchG nicht gefährdet wird.
Begründung:
Am 29.06.2022 wurde ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Nach § 2 (6) NBrandSchG können die Freiwilligen Feuerwehren zukünftig auf Beschluss des Rates abweichend von § 36 (1) und § 44 (2) S. 1 der Straßenverkehrsordnung auch Umzüge und Veranstaltungen im Gemeindegebiet verkehrsregelnd begleiten.
Nach Informationen des Nds. Städte- und Gemeindebundes vom 08.07.2022 ist es ausreichend, dass der Rat hierzu einen Grundsatzbeschluss fasst, welcher dann für alle im Gebiet der Gemeinde durchgeführten Sport-, Freizeit- und Brauchtumsveranstaltungen - wie Schützenumzüge, Umzüge zu Vereins- oder Dorfjubiläen, kirchliche Prozessionen, Karnevalsveranstaltungen, Laternenumzüge, u.v.m. - Gültigkeit hat. Ein Beschluss für jede einzelne Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Polizei eine verkehrsregelnde Sicherung nicht durchführen kann. Eine vorherige Absprache zwischen Polizei und Feuerwehr ist daher zwingend erforderlich.
Auch ist festzuhalten, dass die Feuerwehr eine Umzugsbegleitung machen kann, nicht muss. Es obliegt daher der jeweiligen Ortsfeuerwehr, ob die Umzugsbegleitung durch die Feuerwehr sichergestellt wird oder nicht. In jedem Fall darf die Aufgabenerfüllung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung durch die Begleitung eines Umzuges nicht gefährdet werden.
Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr hat in seiner Sitzung am 12.09.2022 einen entsprechenden Ratsbeschluss einstimmig befürwortet.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |