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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2017 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:32 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
080/2019 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung
b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2017 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 080/2019:

 


Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 20.09.2018 durch

den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.

b.) Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in

Höhe von 605.432,40 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich

in Höhe von 2.302,00 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des

außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die

Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die

Entlastung zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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