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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2016 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 zur Überschussrücklage gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:32 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
079/2019 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung
b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2016 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO
c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 zur Überschussrücklage gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 079/2019:  

 


Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch

den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016.

b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in

Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus

Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich

in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des

außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die

Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die

Entlastung zu erteilen.         

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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