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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Moegerle erläutert zunächst grundsätzliches wie die Namensgebung, die Trägerschaft der Gemeinde und das eine Person als Verantwortlicher in dem Gebäude vorhanden sein soll. Nach diesem Verfahrensschritt ist ebenfalls beabsichtigt die Anlieger durch ein Infoschreiben zum weiteren Verfahren zu informieren. Herr Voges erläutert den Verfahrensweg zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Hier wird von ihm insbesondere ausgeführt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan angestrebt wird. Hier werden einerseits im Bebauungsplan recht wenige Festsetzungen getroffen. Eine bindende Wirkung entfalten jedoch auch die im Rahmen des Bebauungsplanes zu beschließenden Vorhabenpläne.
Im weiteren Verlauf beantwortet Herr Voges zahlreiche Fragen von Herrn Gerhardy.
Ausschutzvorsitzender Rohde verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 32/2016:
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „sOfA“, OT Algermissen wird gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Aufstellung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Von den frühzeitigen Beteiligungen wird abgesehen. Die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 032/2016 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |