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Auszug - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 a.) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2019 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2019 gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:02 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Algermissen, Schulstraße 1
Ort:
027/2022 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019
a.) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss
b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2019 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO
c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2019 gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden zusammen behandelt.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 06.01.2022 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019.

b)        Das im Jahresabschluss 2019 festgestellte negative Ergebnis im ordentlichen Bereich in Höhe von 1.083.798,69 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

c)         Der im Jahresabschluss 2019 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 23.605,99 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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