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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | |||||
N 2 | (nichtöffentlich) | |||||
N 3 | (nichtöffentlich) | |||||
N 4 | (nichtöffentlich) | |||||
N 5 | (nichtöffentlich) | |||||
Ö 6 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 7 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.09.2019 | SI/2019/806 | ||||
Ö 8 | Mitteilungen der Verwaltung | |||||
Ö 8.1 | ILE-Veranstaltung Wohnen im Alter | |||||
Ö 8.2 | Kinderrechte im Grundgesetz | |||||
Ö 8.3 | Zuschuss sOfA | |||||
Ö 8.4 | Schmierereien an öffentlichen Gebäuden | |||||
Ö 9 | Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Meike Bokelmann | 095/2019 | ||||
Ö 10 | Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Ursula Ernst | 096/2019 | ||||
Ö 11 | Verpflichtung der nachrückenden Ratsmitglieder | |||||
Ö 12 | Wahl des / der Ratsvorsitzenden | |||||
Ö 13 | Umbesetzung des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse des Rates | |||||
Ö 14 | Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin in die Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes für den Landesverband, den Bezirksverband sowie den Kreisverband | |||||
Ö 15 | Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin für die Gesellschafterversammlung der ABEG Baulandentwicklungsgesellschaft mbH Algermissen GmbH & Co. KG | |||||
Ö 15.1 | Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin für den Beirat der Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG | |||||
Ö 16 | Annahme bzw. Vermittlung von Spenden | 076/2019 | ||||
Ö 17 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2015 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 078/2019 | ||||
Ö 18 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2016 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 zur Überschussrücklage gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 079/2019 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Do, 28.11.2019 TOP: Ö 9 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 02.12.2019 TOP: N 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Di, 03.12.2019 TOP: Ö 18 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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Ö 19 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2017 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 080/2019 | ||||
Ö 20 | Außerplanmäßige Auszahlungen 2018 - Unterrichtung | 082/2019 | ||||
Ö 21 | Über- und außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung 2019 - Unterrichtung | 083/2019 | ||||
Ö 22 | Erlass Haushaltssatzung 2020 einschließlich Stellenplan | 090/2019 | ||||
Ö 23 | Investitionsprogramm und Finanzplan 2019 bis 2023 | 091/2019 | ||||
Ö 24 | Besetzung des kommunalen Schulausschusses | 094/2019 | ||||
Ö 25 | Radweg Bledeln / Ingeln-Oesselse | 093/2019 | ||||
Ö 26 | Sanierung der Asphaltfußwege im Gemeindegebiet | 099/2019 | ||||
Ö 27 | Anfragen und Anregungen | |||||
Ö 27.1 | Windkraftanlagen | |||||
Ö 28 | Einwohnerfragestunde | |||||
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