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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | |||||
N 2 | (nichtöffentlich) | |||||
N 3 | (nichtöffentlich) | |||||
N 4 | (nichtöffentlich) | |||||
Ö 5 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 6 | Genehmigung der Protokolls über die Sitzungen vom 11.02.2019 und 12.09.2019 | SI/2019/778 | ||||
Ö 7 | Mitteilung der Verwaltung | |||||
Ö 7.1 | Kolpingstraße | |||||
Ö 8 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2015 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 078/2019 | ||||
Ö 9 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2016 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 zur Überschussrücklage gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 079/2019 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Do, 28.11.2019 TOP: Ö 9 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 02.12.2019 TOP: N 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Di, 03.12.2019 TOP: Ö 18 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016. b.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. c.) Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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Ö 10 | Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2017 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG | 080/2019 | ||||
Ö 11 | Erlass Haushaltssatzung 2020 einschließlich Stellenplan | 090/2019 | ||||
Ö 12 | Investitionsprogramm und Finanzplan 2019 bis 2023 | 091/2019 | ||||
Ö 13 | Untersuchung des baulichen Zustandes der Grundschulen in Algermissen und Lühnde | 092/2019 | ||||
Ö 14 | Radweg Bledeln / Ingeln-Oesselse | 093/2019 | ||||
Ö 15 | Anfragen und Anregungen | |||||
Ö 16 | Einwohnerfragestunde | |||||
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