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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.02.2024 | SI/2024/507 | ||||
Ö 3 | Mitteilungen der Verwaltung | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | |||||
Ö 5 | Geflüchtete Menschen (u. a. Sachstandsmitteilung der Verwaltung) | |||||
Ö 6 | Verkehrssituation und Parkflächen am Dorfgemeinschaftshaus/Sportplatz/Feuerwehrgerätehaus | |||||
Ö 7 | Austausch zur Verkehrsgrünfläche an der Fabrikstraße/Befestigung Untergrund | |||||
Ö 8 | Skaterrampen in Ummeln/Zustand Spielplätze und Spielflächen in Ummeln | |||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss Teilflächennutzungsplan Windenergie | 011/2024 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
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GREMIUM: Ortsrat Bledeln DATUM: Mo, 26.02.2024 TOP: Ö 6 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Ausschuss für nachhaltige Gemeindeentwicklung und Verkehrswende DATUM: Do, 29.02.2024 TOP: Ö 7 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.
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GREMIUM: Ortsrat Algermissen DATUM: Mo, 04.03.2024 TOP: Ö 7 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Ortsrat Ummeln DATUM: Di, 05.03.2024 TOP: Ö 9 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Ortsrat Groß Lobke DATUM: Do, 07.03.2024 TOP: Ö 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 11.03.2024 TOP: N 15 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Fünf JA-Stimmen, eine Enthaltung.
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Ö 10 | Anstehende Termine | |||||
Ö 11 | Sonstiges | |||||
Ö 12 | Anfragen und Anregungen | |||||
Ö 13 | Einwohnerfragestunde | |||||
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |