Der Ortsrat Ummeln stellt gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)den Sitzverlust von Herrn Markus Robitzsch im Ortsrat Ummeln fest.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Ummeln stellt gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)den Sitzverlust von Herrn Markus Robitzsch im Ortsrat Ummeln fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Ortsbürgermeister Ingelmann verpflichtet das neue Mitglied Florian Gloris und weist ihn auf die ihm