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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.03.2021 | SI/2021/977 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Mitteilungen der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | Baumaßnahme Kita Querks | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht zur Situation der Kindertagesbetreuung durch Sönke Deitlaff | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Resolution des Rates der Gemeinde Algermissen zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege (NKiTaG) | 050/2021 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gremien des Rates der Gemeinde Algermissen richten folgende Resolution zum geplanten Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege (NKiTaG) an die Landesregierung und den Landtag:
Der Rat der Gemeinde Algermissen fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, den „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ (NKiTaG) unter Berücksichtigung zweier Themenschwerpunkte zu überarbeiten.
Nach knapp drei Jahrzehnten ist die Novellierung des Gesetzes aus Sicht der Gemeinde Algermissen ein richtiger Schritt, um den gesellschaftlichen Wandel, den zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen an eine Ganztagsbetreuung der Kinder stellt, auch in den Gesetzen für Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen und festzuhalten.
Der Rat der Gemeinde unterstützt die Forderungen der Eltern und Träger nach qualitativen Verbesserungen ausdrücklich, verbindet diese Forderungen aber untrennbar mit der Forderung, für eine auskömmlich finanzielle Ausstattung der Kommunen im Land Niedersachsen zu sorgen.
Wir brauchen ohne Zweifel eine weitere qualitative Verbesserung der Betreuungssituation. Dabei muss nach Überzeugung des Rates der Gemeinde Algermissen auch die Verbesserung der Situation der Beschäftigten, die in diesem Bereich Hervorragendes leisten, vorangetrieben werden. Insofern werden die Aktionen der Kindertagesstätten und der freien Träger in diesem Bereich vom Gemeinderat unterstützt.
Der Rat der Gemeinde Algermissen sieht aber auch das Problem, dass die Städte und Gemeinden mit einer Erhöhung der qualitativen Standards finanziell und inhaltlich noch weiter überfordert werden. Auch wenn gesetzliche Standards nach dem Prinzip der strikten Konnexität vom Land getragen werden müssten, zeigt die Erfahrung, dass zahlreiche Kommunen – auch die Gemeinde Algermissen - trotz erheblicher finanzieller Anstrengung des Landkreises Hildesheim als eigentlich zuständigem Jugendhilfeträger, doch einen erheblichen Anteil der finanziellen Auswirkungen selbst zu tragen haben. Schon ohne die zusätzlichen Anforderungen aus den Auswirkungen der Corona-Krise entgleitet den Kommunen zunehmend der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung. Dessen Anstieg in diesem Aufgabengebiet bringt die Gemeinde Algermissen mit einem jährlichen Defizit bei den Kosten der Kindertagesbetreuung von mehr als 2 Millionen Euro über den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit hinaus und droht ganz konkret die Spielräume für alle anderen Aufgaben der Gemeinde Algermissen zu erdrücken.
In den begleitenden Unterlagen zum Gesetzentwurf wird deutlich, dass vom Land Niedersachsen die Vermeidung konnexitätsbedingter Mehrkosten im Mittelpunkt der Diskussion steht. Dies ist für den Rat der Gemeinde Algermissen nicht akzeptabel, weil dieser Ansatz die Realitäten verkennt. Eine politische Absichtserklärung, erst bei der dauerhaften Bereitstellung von weiteren Bundesmitteln über Qualitätsverbesserung nachdenken zu wollen, stellt für die Gemeinde Algermissen keine ernsthafte Perspektive für die Lösung jetzt bestehender Probleme dar.
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Di, 08.06.2021 TOP: N 9 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Algermissen begrüßt grundsätzlich den Beschluss der niedersächsischen Landesregierung und der Landtagsfraktionen von CDU und SPD, den „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ (NKiTaG) unter Berücksichtigung zweier Themenschwerpunkte zu überarbeiten.
Nach knapp drei Jahrzehnten ist die Novellierung des Gesetzes aus Sicht der Gemeinde Algermissen ein richtiger Schritt, um den gesellschaftlichen Wandel, den zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen an eine Ganztagsbetreuung der Kinder stellt, auch in den Gesetzen für Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen und festzuhalten.
Der Rat der Gemeinde unterstützt die Forderungen der Eltern und Träger nach qualitativen Verbesserungen ausdrücklich, verbindet diese Forderungen aber untrennbar mit der Forderung, für eine auskömmlich finanzielle Ausstattung der Kommunen im Land Niedersachsen zu sorgen.
Wir brauchen ohne Zweifel eine weitere qualitative Verbesserung der Betreuungssituation, aber nicht erst im Jahr 2027. Dabei muss nach Überzeugung des Rates der Gemeinde Algermissen auch die Verbesserung der Situation der Beschäftigten, die in diesem Bereich Hervorragendes leisten, vorangetrieben werden. Insofern werden die Aktionen der Kindertagesstätten und der freien Träger in diesem Bereich vom Gemeinderat unterstützt.
Der Rat der Gemeinde Algermissen sieht aber auch das Problem, dass die Städte und Gemeinden mit einer Erhöhung der qualitativen Standards finanziell und inhaltlich noch weiter überfordert werden. Auch wenn gesetzliche Standards nach dem Prinzip der strikten Konnexität vom Land getragen werden müssten, zeigt die Erfahrung, dass zahlreiche Kommunen – auch die Gemeinde Algermissen - trotz erheblicher finanzieller Anstrengung des Landkreises Hildesheim als eigentlich zuständigem Jugendhilfeträger, doch einen erheblichen Anteil der finanziellen Auswirkungen selbst zu tragen haben. Schon ohne die zusätzlichen Anforderungen aus den Auswirkungen der Corona-Krise entgleitet den Kommunen zunehmend der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung. Dessen Anstieg in diesem Aufgabengebiet bringt die Gemeinde Algermissen mit einem jährlichen Defizit bei den Kosten der Kindertagesbetreuung von mehr als 2 Millionen Euro über den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit hinaus und droht ganz konkret die Spielräume für alle anderen Aufgaben der Gemeinde Algermissen zu erdrücken.
In den begleitenden Unterlagen zum Gesetzentwurf wird deutlich, dass vom Land Niedersachsen die Vermeidung konnexitätsbedingter Mehrkosten im Mittelpunkt der Diskussion steht. Dies ist für den Rat der Gemeinde Algermissen nicht akzeptabel, weil dieser Ansatz die Realitäten verkennt. Die politische Absichtserklärung, die Kosten ab dem 01.08.2027 aus Landesmitteln zu übernehmen, sofern eine dauerhafte Bereitstellung von weiteren Bundesmitteln nicht erfolgt, ist gut, stellt für die Gemeinde Algermissen aber keine ernsthafte Perspektive für die Lösung jetzt bestehender Probleme dar.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Ausschuss für Kinder, Jugend, Familien und Senioren DATUM: Mi, 16.06.2021 TOP: Ö 6 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gremien des Rates der Gemeinde Algermissen richten folgende Resolution zum geplanten Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege (NKiTaG) an die Landesregierung und den Landtag:
Der Rat der Gemeinde Algermissen fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, den „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ (NKiTaG) unter Berücksichtigung zweier Themenschwerpunkte zu überarbeiten.
Nach knapp drei Jahrzehnten ist die Novellierung des Gesetzes aus Sicht der Gemeinde Algermissen ein richtiger Schritt, um den gesellschaftlichen Wandel, den zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen an eine Ganztagsbetreuung der Kinder stellt, auch in den Gesetzen für Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen und festzuhalten.
Der Rat der Gemeinde unterstützt die Forderungen der Eltern und Träger nach qualitativen Verbesserungen ausdrücklich, verbindet diese Forderungen aber untrennbar mit der Forderung, für eine auskömmlich finanzielle Ausstattung der Kommunen im Land Niedersachsen zu sorgen.
Wir brauchen ohne Zweifel eine weitere qualitative Verbesserung der Betreuungssituation. Dabei muss nach Überzeugung des Rates der Gemeinde Algermissen auch die Verbesserung der Situation der Beschäftigten, die in diesem Bereich Hervorragendes leisten, vorangetrieben werden. Insofern werden die Aktionen der Kindertagesstätten und der freien Träger in diesem Bereich vom Gemeinderat unterstützt.
Der Rat der Gemeinde Algermissen sieht aber auch das Problem, dass die Städte und Gemeinden mit einer Erhöhung der qualitativen Standards finanziell und inhaltlich noch weiter überfordert werden. Auch wenn gesetzliche Standards nach dem Prinzip der strikten Konnexität vom Land getragen werden müssten, zeigt die Erfahrung, dass zahlreiche Kommunen – auch die Gemeinde Algermissen - trotz erheblicher finanzieller Anstrengung des Landkreises Hildesheim als eigentlich zuständigem Jugendhilfeträger, doch einen erheblichen Anteil der finanziellen Auswirkungen selbst zu tragen haben. Schon ohne die zusätzlichen Anforderungen aus den Auswirkungen der Corona-Krise entgleitet den Kommunen zunehmend der Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung. Dessen Anstieg in diesem Aufgabengebiet bringt die Gemeinde Algermissen mit einem jährlichen Defizit bei den Kosten der Kindertagesbetreuung von mehr als 2 Millionen Euro über den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit hinaus und droht ganz konkret die Spielräume für alle anderen Aufgaben der Gemeinde Algermissen zu erdrücken.
In den begleitenden Unterlagen zum Gesetzentwurf wird deutlich, dass vom Land Niedersachsen die Vermeidung konnexitätsbedingter Mehrkosten im Mittelpunkt der Diskussion steht. Dies ist für den Rat der Gemeinde Algermissen nicht akzeptabel, weil dieser Ansatz die Realitäten verkennt. Eine politische Absichtserklärung, erst bei der dauerhaften Bereitstellung von weiteren Bundesmitteln über Qualitätsverbesserung nachdenken zu wollen, stellt für die Gemeinde Algermissen keine ernsthafte Perspektive für die Lösung jetzt bestehender Probleme dar.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 11 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gremien des Rates der Gemeinde Algermissen richten eine Resolution zum geplanten Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege (NKiTaG) an die Landesregierung und den Landtag, wie sie dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung.
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Ö 7 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
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