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Vorlage - 060/2018  

Betreff: Annahme einer Sponsoringleistung gem. § 111 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) i.V.m. § 26 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion Gerke
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
13.09.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
20.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:  

 

Die Gemeinde Algermissen nimmt als Sponsoringleistung die finanzielle werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges durch die Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH Co. KG in vier gleichen Jahresraten zu je 3.000 EUR, zuzüglich gegebenenfalls darauf entfallender Umsatzsteuer, für einen Zeitraum von weiteren vier Jahren an.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Über die Sponsoringleistung ist ein Vertrag zwischen der Netzgesellschaft (Sponsor) und der Gemeinde Algermissen (Sponsoringnehmer) geschlossen worden. Vertragsgegenstand ist die finanzielle werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges der Gemeinde Algermissen. In dem Vertrag verpflichtet sich der Sponsor zur Zahlung von vier gleichen Jahresraten zu je 3.000 EUR, zuzüglich gegebenenfalls darauf entfallender Umsatzsteuer, für den Zeitraum von vier Jahren. Der Sponsoringnehmer kommuniziert den Sponsor als Partner im Zusammenhang mit der Nutzung eines Elektrofahrzeuges.

 

Dazu gehören die werbliche Darstellung in angemessener Größe auf dem Elektrofahrzeug und die Erwähnung des Sponsors auf der Homepage der Gemeinde Algermissen für den Zeitraum der Sponsoringleistung.

 

Beginn der Sponsoringleistung war der 15.04.2015, der Ergänzungsvertrag vom 06.08.2018 liegt vor.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

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