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Beschluss:
Die Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird wie der Vorlage Nr. 079/2017 beigefügt erlassen.
Begründung:
Die Entgeltordnung regelt neben der Höhe der Entgelte auch die individuelle Herabsetzung dieser. Eine Veränderung der Höhe der Entgelte wird nicht vorgeschlagen.
Es wird eine Veränderung bei der Zahlung des Essensbeitrages vorgeschlagen. In den Fällen, in denen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder aufgrund einer landesrechtlichen Regelung kein Entgelt zu zahlen haben (dies ist zurzeit lediglich im letzten Jahr vor dem Schulbesuch der Fall) soll zukünftig der Essensbetrag voll gezahlt werden.
In den Fällen, in denen ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Kindertagesstättenentgeltes wegen unzumutbarer Belastung erfolget, soll weiterhin auch der Kostenbeitrag für das Mittagessen erlassen werden.
Die für Eltern und Familienservicebüro sehr aufwändige Ermittlung der zumutbaren Belastung ausschließlich für den Beitrag zum Mittagessen erscheint unverhältnismäßig, zumal aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes ein Zuschuss von 22 € monatlich gezahlt wird, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Neben einigen redaktionellen Änderungen zur Regelung der Herabsetzung des Entgeltes sollen unter Hinweis auf den je nach individuellem Bedarf zu gewährenden Rechtsanspruch die Regelungen zur Erforderlichkeit der Betreuung gestrichen werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Entgeltordnung Kindertagesstätten (61 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |