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Beschluss:
Die Satzung der Gemeinde Algermissen über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) wird – wie der Vorlage 076/2017 – beigefügt beschlossen.
Begründung:
Für die Gemeinde Algermissen gilt derzeit die Ablösesatzung vom 28.06.1994 mit einem Ablösebetrag von 2.300,81 €.
Der Betrag wurde von der Verwaltung neu kalkuliert. Da in der Kalkulation das in Anspruch genommene Grundstück mit zu bewerten ist wird empfohlen aufgrund unterschiedlicher Grundstückspreise im Ort Algermissen und den weiteren Ortschaften eine entsprechende Aufteilung der Ablösebeträge vorzunehmen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Ablösesatzung, 13.11.2017 (37 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |