|
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Algermissen bestimmt, dass die in der Beschlussvorlage 008/2017 unter der Ziffer 1 aufgeführten Tätigkeiten von Bürgermeister Wolfgang Moegerle dem Hauptamt zugeordnet werden.
Von den in der Vorlage unter Ziffer 2 aufgeführten öffentlichen Ehrenämtern und den unter Ziffer 3 aufgeführten Nebentätigkeiten nimmt der Rat Kenntnis.
Begründung:
Bürgermeister Moegerle nimmt neben den originären Aufgaben des Hauptverwaltungs-beamten der Gemeinde Algermissen weitere Aufgaben als Vertreter der Gemeinde in verschiedenen Verbänden, Organisationen und Unternehmen wahr. Es ist zu entscheiden, ob diese Tätigkeiten dem Hauptamt als Bürgermeister zuzuordnen sind, oder als öffentliches Ehrenamt oder Nebentätigkeit anzusehen sind.
Herr Moegerle gibt hierzu folgende Tätigkeiten an:
Mit der Zuordnung dieser Tätigkeiten zum Hauptamt ist die Verpflichtung zur Ablieferung der für diese Tätigkeiten gezahlten Entschädigungen verbunden. Nach Mitteilung von Herrn Moegerle erhält er hierfür keine Entschädigungen.
Die hierfür gezahlten Aufwandsentschädigungen unterliegen nicht der Abführungspflicht.
Herr Moegerle gibt hierzu die folgenden Tätigkeiten an:
Die hierfür gezahlten Aufwandsentschädigungen unterliegen der Ablieferungsplicht, soweit die jährliche Höchstgrenze nach § 9 Absatz 2 NNVO überschritten wird. Diese Höchstgrenze liegt für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen B1 bis B4 bei 5.400 Euro je Kalenderjahr.
Dies ist nach Erklärung von Herrn Moegerle nicht der Fall, so dass eine Ablieferungspflicht nicht entsteht.
Diese Beschlussvorlage erfolgt in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |