|
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde stimmt der Änderung des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ABEG Baulandentwicklung Beteiligungsgesellschaft mbH Algermissen in folgender Fassung zu:
§ 2
Gegenstand der Gesellschaft
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an der/und die Übernahme der Geschäftsführung der ABEG Baulandentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Zweck wiederum der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Veräußerung und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Gemeinde Algermissen ist sowie der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken oder entsprechende Beteiligungen, die mittelbar der Baulandentwicklung dienen (Ersatzlandgestellung).
Einer inhaltlich gleichlautenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der ABEG Baulandentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG wird ebenfalls zugestimmt.
Begründung:
Algermissen ist eine sich sehr gut entwickelnde Gemeinde. Das erst in diesem Jahr erschlossene Baugebiet „Alpeblick“ in der Ortschaft Algermissen ist in kürzester Zeit vermarktet. Gleiches gilt für die Baugebiete in Lühnde und in Bledeln.
Allerdings sind in der Hildesheimer Börde landwirtschaftliche Flächen knapp und teuer. Darum versucht die Gemeindeverwaltung stets, die Innenentwicklung der Ortschaften voranzutreiben, um die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen tritt meist noch eine weitere Schwierigkeit auf: aktive Landwirte vermeiden das steuerliche Risiko, das sie bei einem Verkauf von Land aus dem Betriebsvermögen eingehen würden, indem sie auf die Gestellung von Ersatzland bestehen.
Folgerichtig haben die Gemeinde Algermissen und die Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen e.G. als Gesellschafter der ABEG ihre internen Regelungen schon im Jahr 2012 dahingehend geändert, dass auch der Ankauf von Flächen „in Vorrat“ für die Ersatzlandgestellung „über die ganze Region“ angestrebt wird.
Um in diesem Bereich aktiv sein zu können hat sich jedoch die Beschränkung auf das Gemeindegebiet für den Ankauf von Ersatzlandflächen als hinderlich erwiesen. Daher soll zukünftig der Erwerb von Ersatzland auch außerhalb der Gemeinde Algermissen möglich sein. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine Baulandentwicklung in anderen Kommunen beabsichtigt ist. Es geht ausschließlich um den Erwerb von Ersatzland. Damit ergeben sich durch eine faktische „Flächenmehrung“ auch positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirte und Grundeigentümer aus der Gemeinde Algermissen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |