|
|
Beschlussvorschlag:
Mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb des Kindergartens Groß Lobke geschlossen. Der Vertrag wird bis zum 31.07.2018 befristet. In dem Vertrag wird wie bisher vorgesehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, ein zusätzlicher monatlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.
Begründung:
Es wird zunächst auf die Beschlussvorlage 14 / 2015 verwiesen.
Inzwischen haben weitere Gespräche mit dem Kirchenamt zur Fortführung des Kindergartenbetriebs in Groß Lobke stattgefunden.
Dabei wurden von Seiten des Kirchenamtes dargestellt, dass eine Befristung bis zum 31.12.2017 kritisch gesehen werde, da das Kindergartenjahr jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. laufe.
Dieser Argumentation kann gefolgt werden, so dass auch von Seiten der Verwaltung eine Befristung bis zum 31.07. eines Jahres befürwortet wird.
Es wird vorgeschlagen die Befristung bis zum 31.07.2018 vorzunehmen, da erst im Winter 2017/2018 mit einer Verlängerung des Vertrages über die Kindertagesbetreuung zwischen Landkreis Hildesheim und Gemeinde Algermissen zu rechnen ist.
|
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |