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Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage im Entwurf beigefügte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen wird erlassen.
Begründung:
Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) im Jahr 2012 hat sich die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und den Betrieb freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen unter Beteiligung des Brandschutzreferates des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport ein Muster einer Feuerwehrorganisationssatzung erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Dieses Muster wurde nunmehr verwaltungsseitig auf die kommunalen Gegebenheiten angepasst.
Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 den vorliegenden Entwurf beraten und dabei im Wesentlichen drei Dinge empfohlen:
Diese Empfehlungen wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Anlage/n:
Entwurf der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Algermissen_Entwurf (111 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |