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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Algermissen erklärt grundsätzlich ihre Bereitschaft, eine Radwegeverbindung zwischen den Ortschaften Algermissen und Groß Lobke zu den im Kreistagsbeschluss vom 07.12.2009 genannten Bedingungen (50% auf 6 Jahre) vorzufinanzieren. Eine abschließende Entscheidung fällt nach dem Vorliegen entsprechender Planunterlagen.
Begründung:
Bereits seit mehreren Jahrzehnten wird über eine mögliche Radwegeverbindung zwischen den Ortschaften Groß Lobke und Algermissen gesprochen.
Im Radwegebauprogramm des Landkreises Hildesheim ist mit Beschluss des Kreistages vom der Radweg zwischen Algermissen und Groß Lobke als begleitender Radweg zur Kreisstraße 518 aufgenommen worden.
Dieser Radweg würde bei dieser Bauausführung allerdings mit der Einmündung der K 518 auf die Landesstraße 411 enden. Da sich die Situation für die Radfahrerinnen und Radfahrer dadurch nicht grundlegend ändern würde hat die Gemeindeverwaltung mit dem Landkreis Hildesheim Gespräche darüber aufgenommen, ob nicht auch die Führung eines Radweges über vorhandene Feldwege zusammen mit einem notwendigen Lückenschluss eine Alternative wäre.
Nach entsprechender Prüfung kann sich der Landkreis Hildesheim eine so geartete Lösung grundsätzlich vorstellen.
Gleichzeitig beinhaltet der Kreistagsbeschluss auch die Möglichkeit, bei einer entsprechenden Vorfinanzierung durch die Gemeinde (50% der Kosten für 6 Jahre) im, Bauprogramm vorgezogen zu werden.
Für eine abschließende Entscheidung der Gemeinde Algermissen ist eine Planung des Radweges und eine Kostenschätzung erforderlich. In weiteren Gesprächen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Landkreis Hildesheim ist abgesprochen worden, dass der Landkreis das Straßenbauamt mit der Planung von Varianten betrauen würde, wenn durch den Gemeinderat ein grundsätzlich positives Votum zu einer Vorfinanzierung abgegeben würde.
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