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Beschlussvorschlag:
Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird nachträglich beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Wischhofacker II“, OT Bledeln mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. der §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie 10 BauGB und der § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Der Begründung (mit Umweltbericht) wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Bedenken und Anregung werden, wie der Vorlage 83 / 13 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durch den Verwaltungsausschuss am 22.04.2013 beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 02.05.2013 bis 03.06.2013 durchgeführt. Die Abwägung dieses Verfahrensschrittes erfolgte durch den Verwaltungsausschuss am 23.09.2013, gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.10.2013 bis 04.11.2013 durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde festgestellt, dass eine Erhöhung der Firsthöhe von 8 auf 9 m zur Herstellung eines durchaus üblichen Einfamilienhauses sinnvoll ist. Mit verkürzter Auslegungsfrist wurde lediglich zu dieser Änderung ein eingeschränktes Verfahren gem. § 4 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Ein gesonderter Beschluss für diesen eingeschränkten Verfahrensschritt ist auch nachträglich möglich.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und anschließenden eingeschränkten Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 83 / 13 beigefügt, abgewogen werden.
Zur Abwägung wird insbesondere auf die Ausführungen des Landkreises Hildesheim zum Denkmalschutz hingewiesen, da mit Funden und Befunden von mittelalterlicher Steinzeit bis zum Mittelalter zu rechnen ist, ist eine fachgerechte archäologische Begleitung zunächst der Erschließungsarbeiten notwendig. Hierzu bedarf es einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Anlage/n:
Bebauungsplan (verkleinert)
Abwägungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Wischhofacker II, §10-Vorlage, 29.11.2013 (1150 KB) | |||
2 | öffentlich | Wischhofacker II, Abwägung 3,2 für Vorlage, 12.11.2013 (27 KB) | |||
3 | öffentlich | Wischhofacker II, Abwägung 4a für Vorlage, 29.11.2013 (8 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
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