TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 2.1 |
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Einrichtung einer Krippengruppe |
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Ö 2.2 |
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Schwingboden Sporthalle Ostpreußenstraße |
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Ö 2.3 |
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Horterweiterung in der Grundschule Lühnde |
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Ö 2.4 |
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Sanierung Kampstraße |
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Ö 2.5 |
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Fassadensanierung Turnhalle Groß Lobke |
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Ö 2.6 |
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Ortsdurchfahrt Groß Lobke |
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Ö 3 |
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Kindertagesbetreuung 2012 |
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003/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. | Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt). | 2. | Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt. In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird. Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt. Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen. | 3. | Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet. |
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GREMIUM: Ortsrat Groß Lobke DATUM: Mi, 01.02.2012 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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11. | Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt). | 2. | Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt. In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird. Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt. Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen. | 3. | Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet. |
Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmigAbstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig Abstimmungsergebnis Sozialausschuss: einstimmig
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GREMIUM: Sozialausschuss DATUM: Mi, 01.02.2012 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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11. | Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt). | 2. | Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt. In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird. Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt. Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen. | 3. | Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet. |
Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmigAbstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig Abstimmungsergebnis Sozialausschuss: einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Do, 02.02.2012 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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11. | Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt). | 2. | Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt. In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird. Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt. Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen. | 3. | Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet. |
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Do, 02.02.2012 TOP: N 4 |
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STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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11. | Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt). | 2. | Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt. In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird. Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt. Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen. | 3. | Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet. |
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4 |
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Bericht des Gemeindejugendpflegers |
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Ö 5 |
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Anfragen und Anregungen |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6.1 |
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Turnhalle und Clubhaus Groß Lobke |
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Ö 6.2 |
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Straßenlampe |
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Ö 6.3 |
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Kirchenfest |
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