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Tagesordnung - 1. Sitzung des Sozialausschusses und 2. Sitzung des Ortsrates Groß Lobke  

Bezeichnung: 1. Sitzung des Sozialausschusses und 2. Sitzung des Ortsrates Groß Lobke
Gremien: Sozialausschuss, Ortsrat Groß Lobke
Datum: Mi, 01.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Groß Lobke, Wätzumer Straße 4
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 2.1  
Einrichtung einer Krippengruppe    
Ö 2.2  
Schwingboden Sporthalle Ostpreußenstraße    
Ö 2.3  
Horterweiterung in der Grundschule Lühnde    
Ö 2.4  
Sanierung Kampstraße    
Ö 2.5  
Fassadensanierung Turnhalle Groß Lobke    
Ö 2.6  
Ortsdurchfahrt Groß Lobke    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Kindertagesbetreuung 2012
Enthält Anlagen
003/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Groß Lobke    DATUM: Mi, 01.02.2012    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Sozialausschuss: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Kindertagesstättenbedarfsplan (95 KB)    
   
    GREMIUM: Sozialausschuss    DATUM: Mi, 01.02.2012    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

Abstimmungsergebnis Ortsrat Groß Lobke : einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Sozialausschuss: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Kindertagesstättenbedarfsplan (95 KB)    
   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen    DATUM: Do, 02.02.2012    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Do, 02.02.2012    TOP: N 4
    STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    1

1.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2012 wird zur Kenntnis genommen (wurde bereits übersandt).

 

2.

Mit dem ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in Groß Lobke zunächst für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2015 geschlossen. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 wird mit dem Kirchenkreis über den Weiterbetrieb verhandelt.

 

In diesem Vertrag ist vorzusehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.

 

Die Kindertagesstätte wird als eingruppige altersübergreifende Einrichtung für Kinder von 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt geführt.

 

Der Betrieb der altersübergreifenden Einrichtung wird im Sommer 2012 mit einer Betreuungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr (einschl. Sonderöffnungszeiten) begonnen.

 

3.

Im Kindergarten St. Martin in Lühnde wird, sofern ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich, zum 01.08.2012 eine reine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe zur Betreuung von Kindern ab 1 ½ Jahren bis zum Schuleintritt eingerichtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 4  
Enthält Anlagen
Bericht des Gemeindejugendpflegers    
Ö 5  
Anfragen und Anregungen    
Ö 6     Einwohnerfragestunde    
Ö 6.1  
Turnhalle und Clubhaus Groß Lobke    
Ö 6.2  
Straßenlampe    
Ö 6.3  
Kirchenfest    
             

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